Abteilungsleiterin Dr. Christel Wies © Bezirksregierung Münster
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Organisation
Abteilung 5
Umwelt und Arbeitsschutz
Ingenieure, Naturwissenschaftler und Verwaltungsfachleute arbeiten in der Abteilung 5 interdisziplinär zusammen, um Natur und Umwelt zu erhalten und die Menschen am Arbeitsplatz zu schützen. Zur Wahrung der Schutzinteressen sind insbesondere rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren und eine zielorientierte Überwachung sicher zu stellen. Dieses ist auch im Interesse der Unternehmen.
Das Aufgabenspektrum der Abteilung 5 umfasst die Förderung und Sicherung von Naturschutzgebieten, die Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen und die Abfallstromkontrolle, die Genehmigung und Überwachung von großen Industrieanlagen, den Bodenschutz, den Gewässer- und Hochwasserschutz, die Abwasserbeseitigung und Rohrfernleitungsanlagen. Der Arbeitsschutz ist verantwortlich für Betriebssicherheit, Strahlenschutz, Sprengstoffrecht, Geräte-, Produkt- und Arbeitssicherheit, Überwachung des Arbeitsverhältnisses sowie das Chemikalienrecht.
In den Bereichen Immissionsschutz, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft arbeitet die Abteilung medienübergreifend. Das bedeutet für den Anlagenbetreiber, dass er eine Ansprechperson für alle Fragestellungen zu seiner Anlage hat.
Die Abteilung 5 wird geleitet von Dr. Christel Wies.
Dezernat 51 – Landschaft, Fischerei
Als höhere Naturschutzbehörde und obere Fischereibehörde kümmert sich das Dezernat 51 um den Schutz von Natur und Landschaft. Es ist zuständig für die Ausweisung von Schutzgebieten, für die naturschutzfachliche und – rechtliche Begleitung von Projekten und Planungen unterschiedlichster Art und für die finanzielle Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Fischerei. Es arbeitet im Rahmen der Aufsicht eng mit den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen.
Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Aufgabe der oberen Abfallwirtschaftsbehörde ist, eine möglichst abfallarme Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen zu sichern. Das Dezernat genehmigt und überwacht bestimmte Deponien, Abfallbehandlungsanlagen sowie deren gewerbliche Abwasserbeseitigung und kontrolliert Abfallströme. Die Sanierung von Altlasten und Maßnahmen des Bodenschutzes gehören zu dem Aufgabengebiet als obere Bodenschutzbehörde.
Dezernat 53 – Immissionsschutz, anlagenbezogener Umweltschutz, Gentechnik
Die obere Immissionsschutzbehörde genehmigt und überwacht komplexe Anlagen. Das breite Spektrum umfasst Kraftwerke ebenso wie Chemieanlagen, Metallproduktionen, Papierherstellung oder Zementwerke. Dabei sind internationale Regelungen und deutsche Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung von Luftreinhalteplänen. Für die Überwachung gentechnischer Anlagen und die gewerbliche Abwasserbeseitigung ist das Dezernat ebenfalls zuständig.
Zur Seite - Immissionsschutz -
Zur Seite - Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren -
Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, anlagenbezogener Umweltschutz
Aufgabe des Dezernates 54 ist es, zu einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung beizutragen. Dazu gehören u. a. die Sicherstellung der Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes, die Regelung einer umweltverträglichen kommunalen Abwasserbeseitigung und die Entwicklung der Gewässer hin zu einem naturnahen Zustand, der den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Planung und Umsetzung der dafür erforderlichen gewässerbaulichen Maßnahmen werden vom Dezernat 54 fachlich begleitet und durch die Bewilligung von Fördermitteln finanziell unterstützt.
Dezernat 55 – Arbeitsschutz – Gesundheit, Bau, Chemie
Das Dezernat 55 ist zuständig für den Arbeitsschutz in den Fachaufgaben Strahlenschutz, Baustellenüberwachung und Sprengstoffwesen. In den Branchen Bau, Chemie, Gesundheit, Forschung und Lehre überwacht es die Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheitsschutz insbesondere durch Prüfung des betrieblichen Arbeitsschutzsystems.
Die zentrale Verfahrensstelle erteilt Erlaubnisse und Genehmigungen und wird in Verfahren von Genehmigungsbehörden als Träger öffentlicher Belange in Arbeitsschutzfragen beteiligt.
Dezernat 56 – Arbeitsschutz – Handel, Metall, Elektrotechnik
Das Dezernat 56 ist in den Branchen Metall, Holz, Maschinenbau, Textil, Medienerzeugnisse, Elektrotechnik und Handel zuständig für die Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere mit Blick auf das betriebliche Arbeitsschutzsystem.
Des Weiteren werden hier Anzeige- und Genehmigungsverfahren in den Themenfeldern Arbeitszeit (Sonntagsarbeit), Jugendarbeitsschutz (Veranstaltungen), Mutterschutz (Nacht-, Mehrarbeit), Sprengstoff (Befähigungsscheine, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Pyrotechnik), Strahlenschutz (Bestand, Erwerb, Abgabe radioaktiver Stoffe, Strahlenpässe, Ersatzdosis, Prüfberichte, Röntgeneinrichtungen Zahnmedizin) und Gefahrstoffe (Schädlingsbekämpfung, Begasungen, Befähigungsscheine) durchgeführt.
Darüber hinaus gehört die Marktüberwachung in den Rechtsbereichen Produktsicherheit und Chemikaliensicherheit zu den Aufgaben des Dezernates 56.
Dezernat 57 – Arbeitsschutz – Logistik, Nahrungsmittel, Verwaltung
Das Dezernat 57 ist in den Branchen Nahrungsmittel, Gastgewerbe, Finanzen, Verwaltung, Dienstleistungen, Logistik, Abfallwirtschaft, Landverkehr und Energie zuständig für die Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Insbesondere mit Blick auf das betriebliche Arbeitsschutzsystem.
Darüber hinaus überwacht es die Sicherheitsvorgaben in den Themenfeldern Arbeitszeit von Berufskraftfahrern, Transportsicherheit und Beförderung gefährlicher Güter.
Zum Dezernat gehören ferner die Rechtsberatungs- und Bußgeldstelle für die Arbeitsschutzdezernate, die Bearbeitung von Kündigungsanträgen nach Mutterschutz- und Bundeserziehungsgeldgesetz sowie die Antragsbearbeitung für Unternehmens- und Werkstattkarten für digitale Fahrtenschreiber.
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