© Denys Kuvaiev/Fotolia
Service-Navigation und Suche
Hauptnavigation
Themen & Bereiche: Übersicht
-
- Wir über uns
- Arbeitsschutz
- Energiewende in der Region
-
Förderung
Hauptnavigation / Förderung
-
Gesundheit und Soziales
Hauptnavigation / Gesundheit und Soziales
-
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
-
Kultur und Sport
Hauptnavigation / Kultur und Sport
-
Ordnung und Sicherheit
Hauptnavigation / Ordnung und Sicherheit
- Planen und Bauen
- Regionalplanung
-
- Regionalrat Münster
-
Schule und Bildung
Hauptnavigation / Schule und Bildung
-
Umwelt und Natur
Hauptnavigation / Umwelt und Natur
-
Verkehr
Hauptnavigation / Verkehr
- Karriere und Service

Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Schule und Bildung
- Inklusion und sonderpädagogische Förderung
- Inklusive Schule
Hauptinhalt
Inklusion und sonderpädagogische Förderung
Inklusive Schule
Inklusion ist eine große gesellschaftliche Aufgabe und dementsprechend stellt sich eine inklusive Pädagogik spannenden Herausforderungen. Im Zusammenhang von Übergängen (beispielsweise von der Kindertagesstätte in die Grundschule oder von der weiterführenden Schule ins Berufsleben) sind verschiedene Institutionen beteiligt. Dies erfordert eine Kooperation zwischen abgebenden, aufnehmenden und unterstützenden Einrichtungen.
Gemeinsames Lernen in der Grundschule
Auf Antrag der Eltern kann schon vor der Einschulung der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden. Dies gilt für die Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung. Eltern von Kindern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihnen das Schulamt mindestens eine geeignete Grundschule vorschlägt, an der Gemeinsames Lernen praktiziert wird (§ 19 Absatz 5 Schulgesetz). Die Schulaufsicht ist bemüht, den Eltern die wohnortnächste Grundschule vorzuschlagen. Haben die Eltern abweichend von der allgemeinen Schule die Förderschule gewählt, schlägt ihnen die Schulaufsicht mindestens eine solche Schule vor.
Für die Lern- und Entwicklungsstörungen muss zu Beginn der Schulzeit kein Feststellungsverfahren durchgeführt werden.
Von der Grundschule in die Sekundarstufe I
Die Schulämter der Städte und Kreise befragen zu Beginn des letzten Schuljahres in der Primarstufe über die Grundschulen und Förderschulen die Eltern. Sie ermitteln, welche Schule die Eltern für ihr Kind im Folgejahr wünschen. Eine verbindliche Entscheidung der Eltern ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Dabei ist es wichtig, auch die Schülerinnen und Schüler zu erfassen, für die kein förmliches Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt wurde. Dies betrifft in der Regel die Förderschwerpunkte Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung.
Das Schulamt koordiniert im Anschluss an diese Befragung zusammen mit der Bezirksregierung (Schulaufsicht über alle weiterführenden Schule außer der Hauptschule), dem Schulträger und den Schulleitungen, in welchem Umfang und an welchen Schulen Plätze für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bereitgestellt werden.
Das Kontingent umfasst rechnerisch mindestens zwei Plätze pro Klasse in der Jahrgangsstufe 5.
Diese Plätze werden von den Schulen für die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler „reserviert“ und können nicht anders belegt werden. Die benannten Schulen sind zur Aufnahme verpflichtet. Den Schulen stehen vielfältige Unterstützungssysteme zur Vorbereitung und zur Fortbildung zur Verfügung.
Das Schulamt sendet den Eltern im Januar einen Vorschlag, an welcher Schule des Gemeinsamen Lernens ihr Kind aufgenommen werden kann. An dieser Schule melden die Eltern ihr Kind dann an.
Wird das Kind zieldifferent gefördert, können Schulen aller Schulformen vorgeschlagen werden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Schulform oder gar eine konkrete allgemeine Schule.
Wird das Kind zielgleich gefördert, entscheidet vom Grundsatz her der Elternwille über die Schulform; gleichwohl kann es möglich sein, dass sich der Elternwille nicht immer realisieren lässt.
Die Schulaufsicht wird auch hier für Gespräche zur Verfügung stehen.
Downloads
Rechtsvorschriften
- Schulgesetz NRW – SchulG (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- 9. Schulrechtsänderungsgesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bildungsportal NRW – Feststellungsverfahren (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
- Inklusionsordner
- Sonderpädagogischer Förderbedarf nach AO-SF
- Unterstützungssysteme für Inklusion
- Zeugnisse
- Handreichungen und Leitfäden
- Regionales Fortbildungszentrum
- Schulämter im Regierungsbezirk Münster
- Förderschulen
- Inklusion im Schulsport
- Sonderpädagogische Förderung im Distanz- und Präsenzunterricht
- Fachberatung für Schulsozialarbeit
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Service
Downloads
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Schule und Bildung
- Inklusion und sonderpädagogische Förderung
- Inklusive Schule
Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis
Navigation
Förderung
- Soforthilfen zur Bewältigung der Corona-Krise
- Corona: Fördernavigator für Kommunen
- Förderprogramme von A – Z
- Förderprogramme nach Fördernehmer
- Förderprogramme nach Förderthemen
- Gigabit.NRW
- Digitalisierung an Schulen
- EU-Förderung
- INTERREG V A
- LEADER 2023 – 2027
- LIFE 2014 – 2020
- Förderung vor Ort
- Die Förderlotsinnen und Förderlotsen der Bezirksregierung
- Toolbox Innenstadt
Gesundheit und Soziales
- Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)
- Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen
- Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung
- Investitionsprogramm Pflegeschulen
- Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
- Soziale Arbeit, Heil- und Kindheitspädagogik
- Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR
- Familienleistungen
- Schwerbehindertenrecht
- Opferpension und Kapitalentschädigung
- Krankenhäuser
- Arzneimittel, Pharmazie
- Medizinprodukte
- Anerkennungen nach dem Kurortegesetz
- Beihilfe
Kultur und Sport
- Bildende Kunst und Museen
- Film und Medien
- Literatur
- Musik
- Tanz und Theater
- Soziokultur
- Regionales Kultur Programm
- Kulturfördergesetz
- Sportfortbildungen
- Klassenfahrten mit sportlichem Schwerpunkt
- Inklusion im Schulsport
- Angebote für den Schulsport
- Sportstättenbau und Sportgroßveranstaltungen
- Sicherheits- und Gesundheitsförderung
- Qualitätsentwicklung im Schulsport
Ordnung und Sicherheit
- Strahlenschutz bei kosmetischer und nichtmedizinscher Anwendungen (NiSV)
- Apostillen und Beglaubigungen für Legalisationszwecke
- Enteignung
- Flüchtlinge in der Region
- Glücksspielaufsicht einschließlich Geldwäscheprävention
- Ordnungsrecht
- Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht
- Staatshoheitsangelegenheiten
- Stiftungen
- Brandschutz
- Katastrophenschutz
- Vorsorge statt Sorge
- Kampfmittelbeseitigung
- Krisenstab
- Rettungsdienst
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Wirtschaftliche Angelegenheiten: Kostenerstattungen im Katastrophenschutz
Schule und Bildung
- Grundschulen, Förderschulen
- Hauptschulen, Realschulen
- Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschule
- Gymnasien, Privatschulen (alle Schulformen), Weiterbildungskollegs
- Berufskollegs, EU-Geschäftsstelle
- Bildungsnetzwerke, Kinder beruflich Reisender, Lernorte
- Personalangelegenheiten, Personalvertretungen
- Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung von Lehrkräften
- Schulrecht/-organisation, Abschlüsse, Sprachen
- Qualitätsanalyse
- Inklusion und sonderpädagogische Förderung
- Bildung in der digitalen Welt
- Berufliche Orientierung – Kein Abschluss ohne Anschluss – KAoA
- Antisemitismus, Arbeitsschutz, Krisenmanagement, Schulpsychologie, Entlastungsmöglichkeiten
- Europawettbewerbe für Schulen, Europa-Schecks, Schülerwettbewerbe, Weiterbildung
- A – Z der Schulabteilung
Umwelt und Natur
- Ems-Auen-Schutzkonzept
- Wasserbuch
- Grünes Telefon
- Im Blickpunkt – Umwelt und Natur
- Abfall
- Abwasser
- Bodenschutz/Altlasten
- Fischerei
- Gentechnik
- EG-Wasserrahmenrichtlinie
- Grundwasser
- Hochwasser und Hochwasserschutz
- Oberflächengewässer
- Natur- und Landschaftsschutz
- Immissionsschutz
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
- Überwachungsplan und -programme, Umweltinspektionsberichte
- Umweltzonen und Luftreinhaltepläne
Verkehr
- Luftsicherheit
- Luftfahrtpersonal
- Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohnen)
- Flugbetrieb und Luftfahrtveranstaltungen
- Flughäfen und -plätze
- Luftaufsicht und Fluglärm
- Luftfahrthindernisse
- Kinderluftballons, Scheinwerfer und Wetterballone
- Verkehrsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Planfeststellung
- Personenbeförderung
- Verkehrliche Pläne und Programme
- Weitere Verkehrsangelegenheiten
© 2025 Bezirksregierung Münster