Gewässer

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Oberflächengewässer


Genehmigungsverfahren
Anlagen am Gewässer, Bauen im Überschwemmungsgebiet und am Deich

Gewässer

© Bezirksregierung Münster

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Das Bauen von Anlagen, das Bauen im Schutzbereich von Deichen und das Bauen in Überschwemmungsgebieten unterliegen dem besonderen Schutz der Wassergesetze von Bund und Land NRW. Die Bezirksregierung Münster ist in der Regel zuständig für Genehmigungsverfahren an Ems und Lippe – als Gewässer 1. Ordnung und an Berkel, Bocholter Aa, Dinkel, Emscher und Ems (oberhalb von Warendorf) und Issel – als Gewässer 2. Ordnung (an diesen jedoch nicht für das Bauen im Überschwemmungsgebiet). Die übrigen Gewässer sind im Verantwortungsbereich der Kreise und kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden; die Kanäle als Bundeswasserstraßen liegen im Verantwortungsbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Grafik Zuständigkeiten: Die Bezirksregierung Münster ist für den Ausbau von Gewässern 1. und 2. Ordnung zuständig. Für das Bauen im Überschwemmungsgebiet sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

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Zu den einzelnen Genehmigungsarten erhalten Sie hier nähere Informationen zum Verfahren und den bei Antragstellung voraussichtlich einzureichenden Unterlagen:


Anlagen unter, an, über und in Gewässern


Vorhaben im Schutzbereich von Deichen


Vorhaben in fest­gesetzten Über­schwemmungs­gebieten

Digitale Antragsstellung

Die Antragsstellung für die o. g. Verfahren erfolgt über eine digitale Plattform („Planungs- und Beteiligungsserver Extern“). Einen Login mit Zugangsdaten zu dieser Plattform erhalten Sie auf Anfrage von uns – schreiben Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff „Zugangsdaten PB Extern“ an dez54@brms.nrw.de. Papierunterlagen sind insoweit nur noch ergänzend einzureichen (die Anzahl der Exemplare entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsformular; die Nachforderung weiterer Papier-Exemplare bleibt vorbehalten).

Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung ausschließlich auf Papier mit Übersendung der digitalen Unterlagen auf CD/DVD/USB-Stick bzw. Zurverfügungstellung via Cloud-Diensten und eine Antragsstellung per E-Mail nicht möglich sind!

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