Stetoskop mit Geldscheinen

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Beihilfe


Anspruch auf Beihilfe

Tastatur und Stetoskop

© Oleksiy Mark/Fotolia

Grundbegriffe des Beihilfenrechts

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfen zu den Kosten  in Krankheits- und Pflegefällen, Geburtsfällen und im Todesfall. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem Bemessungssatz. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann sich der Beihilfeempfänger bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern und der Beihilfenfestsetzungsstelle hierüber einen Nachweis der PKV vorlegen.


Antragstellung


Zuständigkeit


Berücksichtigungsfähige Personen


Rechtsgrundlage der Zahlung von Beihilfen


Beihilfefähige Aufwendungen – Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen


Höchstbetrag der Beihilfe


Bemessungssatz


Kostendämpfungspauschale


Belastungsgrenze

Downloads

Alle erforderlichen Formulare stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung.

Antragsformulare für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung können aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht zur Verfügung gestellt werden.

Diese können bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Beihilfestelle telefonisch angefordert werden.

Rechtsvorschriften

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Zusätzliche Informationen

Ansprechpartner/innen

Bearbeitungsstand

Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. sechs Wochen ab Antragsstellung.
Die Anweisung zur Auszahlung der bewilligten Beihilfe erfolgt mit Ausdruck des Beihilfebescheides. Daher ist es möglich, dass die Beihilfe auf Ihrem Konto ist, bevor der Beihilfebescheid bei Ihnen eingeht.

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bezüglich des Eingangs oder Bearbeitungsstands von Anträgen keine telefonischen Nachfragen stellen. Jedes dieser Telefonate bindet Bearbeitungszeit der Sachbearbeiter/-innen, die dann nicht zur Antragsbearbeitung genutzt werden kann. Ebenso tragen Sie ganz erheblich zur Beschleunigung bei, wenn Sie (insbesondere nicht sehr hohe) Rechnungen/Rezepte zunächst sammeln. Eine Einreichung von Anträgen mit nur einem einzigen Beleg bitten wir nach Möglichkeit zu vermeiden (beachten Sie dabei jedoch die Frist zur Einreichung von Belegen innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Beihilfestelle

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