Stetoskop mit Geldscheinen

Hauptinhalt

Beihilfe


Krankenhaus, Privatklinik, Hospiz, Rehabilitations­maßnahmen

Krankenhausflur

© spotmatikphoto/Fotolia

Muss ein Krankenhausaufenthalt geplant werden, ist es ratsam, zuvor die Klinik sorgfältig auszuwählen und zu prüfen, welche zu erwartenden Aufwendungen beihilfefähig sind. Privatkliniken sind in der Abrechnung ihrer Leistungen frei.


Stationäre Behandlung im Krankenhaus


Stationäre Behandlung in einer Privatklinik


Versorgung in einem Hospiz


Stationäre Rehabilitationsmaßnahme


Anschlussheilbehandlung


Ambulante Kurmaßnahme


Stationäre Müttergenesungskur , Mutter/Vater-Kind-Kur


Familienorientierte Rehabilitation (Familientherapie)


Sozialmedizinische Nachsorge

Downloads

Rechtsvorschriften

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Ansprechpartner/innen

Bearbeitungsstand

Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. sechs Wochen ab Antragsstellung.
Die Anweisung zur Auszahlung der bewilligten Beihilfe erfolgt mit Ausdruck des Beihilfebescheides. Daher ist es möglich, dass die Beihilfe auf Ihrem Konto ist, bevor der Beihilfebescheid bei Ihnen eingeht.

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bezüglich des Eingangs oder Bearbeitungsstands von Anträgen keine telefonischen Nachfragen stellen. Jedes dieser Telefonate bindet Bearbeitungszeit der Sachbearbeiter/-innen, die dann nicht zur Antragsbearbeitung genutzt werden kann. Ebenso tragen Sie ganz erheblich zur Beschleunigung bei, wenn Sie (insbesondere nicht sehr hohe) Rechnungen/Rezepte zunächst sammeln. Eine Einreichung von Anträgen mit nur einem einzigen Beleg bitten wir nach Möglichkeit zu vermeiden (beachten Sie dabei jedoch die Frist zur Einreichung von Belegen innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Beihilfestelle

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}