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Hauptinhalt
Beihilfe
Pflegefall
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann die alltägliche Lebensgestaltung für Betroffene und Angehörige häufig mit Schwierigkeiten verbunden sein. Oftmals müssen dann Hilfeleistungen von Familie, Nachbarn oder auch über soziale Dienste in Anspruch genommen werden. Zu den Kosten, die sich aus einer Pflegebedürftigkeit ergeben, werden in der Regel Beihilfen gewährt.
In den nachstehenden Informationsblättern sind wichtige Hinweise für die Beihilfe im Pflegefall zusammengefasst. Diese Informationen sollen Angehörige unterstützen, notwendige Schritte einzuleiten, um möglichst kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu den Aufwendungen für den Pflegebedürftigen durch die Beihilfestelle der Bezirksregierung Münster zu erhalten.
Downloads
- Infoblatt: Häusliche Pflege (pdf, 181 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Infoblatt: Vollstationäre Pflege (pdf, 177 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Beihilfeantrag Anlage Pflege (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Bearbeitungsstand
Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. sechs Wochen ab Antragsstellung.
Die Anweisung zur Auszahlung der bewilligten Beihilfe erfolgt mit Ausdruck des Beihilfebescheides. Daher ist es möglich, dass die Beihilfe auf Ihrem Konto ist, bevor der Beihilfebescheid bei Ihnen eingeht.
Sie helfen uns sehr, wenn Sie bezüglich des Eingangs oder Bearbeitungsstands von Anträgen keine telefonischen Nachfragen stellen. Jedes dieser Telefonate bindet Bearbeitungszeit der Sachbearbeiter/-innen, die dann nicht zur Antragsbearbeitung genutzt werden kann. Ebenso tragen Sie ganz erheblich zur Beschleunigung bei, wenn Sie (insbesondere nicht sehr hohe) Rechnungen/Rezepte zunächst sammeln. Eine Einreichung von Anträgen mit nur einem einzigen Beleg bitten wir nach Möglichkeit zu vermeiden (beachten Sie dabei jedoch die Frist zur Einreichung von Belegen innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Beihilfestelle
Downloads
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