© vege/Fotolia
Service-Navigation und Suche
Hauptnavigation
Themen & Bereiche: Übersicht
-
- Wir über uns
- Arbeitsschutz
- Energiewende in der Region
-
Förderung
Hauptnavigation / Förderung
-
Gesundheit und Soziales
Hauptnavigation / Gesundheit und Soziales
-
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
-
Kultur und Sport
Hauptnavigation / Kultur und Sport
-
Ordnung und Sicherheit
Hauptnavigation / Ordnung und Sicherheit
- Planen und Bauen
-
Regionalplanung
Hauptnavigation / Regionalplanung
-
- Regionalrat Münster
-
Schule und Bildung
Hauptnavigation / Schule und Bildung
-
Umwelt und Natur
Hauptnavigation / Umwelt und Natur
-
Verkehr
Hauptnavigation / Verkehr
- Karriere und Service
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
- Kommunalaufsicht
- Interkommunale Zusammenarbeit
Hauptinhalt
Kommunalaufsicht
Interkommunale Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zwischen zwei oder mehreren Kommunen, um gemeinsam eine öffentliche Leistung zu erbringen: Im Regierungsbezirk Münster ist diese Form der Zusammenarbeit ein seit langem etabliertes und funktionierendes Modell.
Unterschiedliche Faktoren beeinflussen in zunehmendem Maße die kommunale Handlungsfähigkeit. Dies sind zum Beispiel:
- die demografische Entwicklung,
- die knapper werdenden finanziellen Ressourcen,
- die europäische Integration und
- die fortschreitende Technologisierung.
Nicht jede Kommune ist für sich allein diesen zunehmenden Herausforderungen gewachsen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die seit langem in vielen Tätigkeitsfeldern praktizierte interkommunale Zusammenarbeit zusätzlich an Bedeutung. Durch eine verstärkte freiwillige Zusammenarbeit können die Kommunen dem wachsenden Wettbewerbsdruck und den steigenden Handlungsanforderungen wirksam begegnen.
Interkommunale Zusammenarbeit stellt eine wichtige kommunale Handlungsoption zur Verwaltungsmodernisierung dar. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen Städte, Gemeinden und Kreise zunehmend unter Druck stehen, Kosten zu senken und gleichzeitig ihre Leistungen qualitativ oder quantitativ möglichst zu erhalten oder gar zu steigern.
Formen der interkommunalen Zusammenarbeit
Städte, Gemeinden und Kreise können Kostenvorteile und eine verbesserte Qualität erzielen, indem:
- die Erfüllung einer Aufgaben koordiniert wird,
- ein Partner für einen anderen eine Leistung erbringt,
- Organisationseinheiten zusammengelegt werden,
- ein besonderer Träger gegründet wird oder
- Infrastruktur gemeinsam genutzt wird.
Die freiwillige interkommunale Zusammenarbeit ist Bestandteil der Organisationshoheit der Kommunen und damit verfassungsrechtlich im Rahmen der Gesetze gewährleistet. Das bedeutet, dass die Kommunen grundsätzlich jede von ihnen gewünschte Zusammenarbeit nach Form und Inhalt vereinbaren und praktizieren können. Die Zusammenarbeit bedarf nur eines (ermächtigenden) Gesetzes und muss sich dann auch nach den weiteren Vorschriften dieses Gesetzes richten, wenn
- eine neue juristische Person des öffentlichen Rechts entstehen soll,
- eine Aufgabe unter Durchbrechung der Zuständigkeitsvorschriften übertragen werden soll (Delegation) oder
- eine Aufgabe vollständig im Namen und nach Weisung einer anderen Kommune durchgeführt werden soll (Mandat).
Für diese Fälle sehen die Gemeindeordnung NRW und das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit folgende Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit von Kommunen vor:
- kommunale Arbeitsgemeinschaften,
- gemeinsame Kommunalunternehmen,
- Zweckverbände oder
- öffentlich-rechtliche Vereinbarungen.
Als Aufsichtsbehörde genehmigt die Kommunalaufsicht die hierzu nötigen Gründungen oder Abschlüsse, Änderungen und Auflösungen.
Interkommunale Zusammenarbeit im Regierungsbezirk
Die Bezirksregierung unterstützt Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit in ihrem Regierungsbezirk. Schwerpunkte interkommunaler Zusammenarbeit durch Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen, die von der Bezirksregierung genehmigt wurden, finden sich unter anderem in den Bereichen:
- Abfallwirtschaft,
- Abwasserbeseitigung,
- Personalwesen,
- Lebensmittelüberwachung/Veterinärangelegenheiten,
- Verkehrswesen.
Hierzu zählen Projekte wie die Servicestelle Personal, eine gemeinsame Personalverwaltung im Kreis Warendorf, oder das Finanz-Dienstleistungszentrum der Gemeinden Havixbeck und Nottuln. Kooperationen, die das Land Nordrhein-Westfalen als Vorbilder für innovative Projekte ausgezeichnet hat.
Mit einem Klick auf die Karte erhalten Sie eine Liste verschiedener Projektbeispiele der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte.
Rechtsvorschriften
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Weitere Links
- Interkommunales NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Servicestelle Personal (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Richtlinie für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
Downloads
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
- Kommunalaufsicht
- Interkommunale Zusammenarbeit
Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis
Navigation
Förderung
- Soforthilfen zur Bewältigung der Corona-Krise
- Corona: Fördernavigator für Kommunen
- Förderprogramme von A – Z
- Förderprogramme nach Fördernehmer
- Förderprogramme nach Förderthemen
- Gigabit.NRW
- Digitalisierung an Schulen
- EU-Förderung
- INTERREG V A
- LEADER 2023 – 2027
- LIFE 2014 – 2020
- Förderung vor Ort
- Die Förderlotsinnen und Förderlotsen der Bezirksregierung
- Toolbox Innenstadt
Gesundheit und Soziales
- Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen
- Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)
- Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung
- Investitionsprogramm Pflegeschulen
- Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
- Soziale Arbeit, Heil- und Kindheitspädagogik
- Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR
- Familienleistungen
- Förderung von Kinderwunschbehandlungen
- Schwerbehindertenrecht
- Opferpension und Kapitalentschädigung
- Krankenhäuser
- Arzneimittel, Pharmazie
- Medizinprodukte
- Anerkennungen nach dem Kurortegesetz
- Beihilfe
Kultur und Sport
- Bildende Kunst und Museen
- Film und Medien
- Literatur
- Musik
- Tanz und Theater
- Soziokultur
- Regionales Kultur Programm
- Kulturfördergesetz
- Sportfortbildungen
- Klassenfahrten mit sportlichem Schwerpunkt
- Inklusion im Schulsport
- Angebote für den Schulsport
- Sportstättenbau und Sportgroßveranstaltungen
- Sicherheits- und Gesundheitsförderung
- Qualitätsentwicklung im Schulsport
Ordnung und Sicherheit
- Strahlenschutz bei kosmetischer und nichtmedizinscher Anwendungen (NiSV)
- Apostillen und Beglaubigungen für Legalisationszwecke
- Enteignung
- Flüchtlinge in der Region
- Glücksspielaufsicht einschließlich Geldwäscheprävention
- Ordnungsrecht
- Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht
- Staatshoheitsangelegenheiten
- Stiftungen
- Brandschutz
- Katastrophenschutz
- Vorsorge statt Sorge
- Kampfmittelbeseitigung
- Krisenstab
- Rettungsdienst
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Wirtschaftliche Angelegenheiten: Kostenerstattungen im Katastrophenschutz
Regionalplanung
- Regionalplan Münsterland
- StoryMap – Anpassung des Regionalplans Münsterland
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Regionalplanung – Aktuelle Verfahren
- Landesentwicklungsplan für NRW
- Grenzüberschreitende Planabstimmung
- Raumverträglichkeitsprüfungen
- Raumbeobachtung – Statistische Daten des Regierungsbezirks
- Siedlungsflächenmonitoring
Schule und Bildung
- Grundschulen, Förderschulen
- Hauptschulen, Realschulen
- Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschule
- Gymnasien, Privatschulen (alle Schulformen), Weiterbildungskollegs
- Berufskollegs, EU-Geschäftsstelle
- Bildungsnetzwerke, Kinder beruflich Reisender, Lernorte
- Personalangelegenheiten, Personalvertretungen
- Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung von Lehrkräften
- Schulrecht/-organisation, Abschlüsse, Sprachen
- Qualitätsanalyse
- Inklusion und sonderpädagogische Förderung
- Bildung in der digitalen Welt
- Berufliche Orientierung – Kein Abschluss ohne Anschluss – KAoA
- Antisemitismus, Arbeitsschutz, Krisenmanagement, Schulpsychologie, Entlastungsmöglichkeiten
- Europawettbewerbe für Schulen, Europa-Schecks, Schülerwettbewerbe, Weiterbildung
- A – Z der Schulabteilung
Umwelt und Natur
- Ems-Auen-Schutzkonzept
- Wasserbuch
- Grünes Telefon
- Im Blickpunkt – Umwelt und Natur
- Abfall
- Abwasser
- Bodenschutz/Altlasten
- Fischerei
- Gentechnik
- EG-Wasserrahmenrichtlinie
- Grundwasser
- Hochwasser und Hochwasserschutz
- Oberflächengewässer
- Natur- und Landschaftsschutz
- Immissionsschutz
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
- Überwachungsplan und -programme, Umweltinspektionsberichte
- Umweltzonen und Luftreinhaltepläne
Verkehr
- Luftsicherheit
- Luftfahrtpersonal
- Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohnen)
- Flugbetrieb und Luftfahrtveranstaltungen
- Flughäfen und -plätze
- Luftaufsicht und Fluglärm
- Luftfahrthindernisse
- Kinderluftballons, Scheinwerfer und Wetterballone
- Verkehrsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Planfeststellung
- Personenbeförderung
- Verkehrliche Pläne und Programme
- Weitere Verkehrsangelegenheiten
© 2024 Bezirksregierung Münster