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Geldwäscheprävention
Besondere Hinweise für Verpflichtete
Geldwäsche – das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur weltweit agierende Konzerne, sondern auch regional tätige Betriebe. Rechtschaffene Unternehmen werden von Kriminellen nicht selten missbraucht, um Geld zu waschen. Diese versuchen dabei, Investitionen zu tätigen, mit denen illegal erworbene Gewinne aus schweren Straftaten so in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden, dass die illegale Herkunft des Geldes nicht mehr nachvollzogen werden kann.
Dagegen wendet sich das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz (GwG) und verpflichtet in Deutschland tätige Wirtschaftsakteure, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken. Das Geldwäschegesetz richtet sich an Personen und Unternehmen aus dem Finanzsektor (z.B. Banken) und dem sogenannten „Nichtfinanzsektor“ (alles andere). Die Betroffenen werden „Verpflichtete“ genannt.
Besondere Hinweise
Für die Verpflichteten aus dem Nichtfinanzsektor folgender Berufsgruppen finden Sie auf den gesonderten Themenseiten besondere Hinweise:
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